Sportwagen wird auf das Plateau eines Abschleppfahrzeugs der Höhl Gruppe verladen

Abschleppen aus der Tiefgarage: Rechte, Kosten und Ablauf

Es ist spät am Abend, und Ihr Stellplatz in der Tiefgarage ist von einem fremden Fahrzeug belegt. Was dürfen Sie tun, welche Kosten kommen auf Sie zu – und warum ist das Abschleppen aus einer Tiefgarage für den Abschleppdienst eine besondere Aufgabe?

In einer Tiefgarage ist das Entfernen eines Fahrzeugs besonders knifflig. Einfahrtshöhe, Parkebene und der vorhandene Rangierraum entscheiden darüber, welches Abschleppfahrzeug und welche Technik überhaupt infrage kommen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn ein Fahrzeug aus einer Tiefgarage abgeschleppt werden soll – als Stellplatzinhaber, als Hausverwaltung oder als Betroffener, dessen Auto abgeschleppt wurde.

Warum werden Fahrzeuge aus Tiefgaragen abgeschleppt?

Das Abschleppen eines Fahrzeugs aus einer Tiefgarage wird meist notwendig, wenn Parkvorschriften missachtet oder Sicherheitsbestimmungen verletzt werden. In den meisten Fällen geht es um Besitzstörungen, blockierte Rettungswege oder Verstöße gegen Mietverträge. Die häufigsten Gründe im Überblick:

  • Unbefugtes Parken: Stellplätze in Tiefgaragen sind in der Regel fest an Mieter oder Eigentümer vergeben. Wer ohne Erlaubnis einen solchen Platz nutzt, begeht eine Besitzstörung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
  • Behinderung von Rettungs- und Fluchtwegen: Fahrzeuge, die Durchfahrten oder Notausgänge blockieren, sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko. In Tiefgaragen gelten strenge Brandschutz- und Rettungsvorschriften.
  • Verstöße gegen Miet- und Eigentumsrechte: Werden Stellplätze entgegen den vertraglichen Vereinbarungen genutzt – etwa durch Untervermietung oder das Abstellen abgemeldeter Fahrzeuge –, kann das rechtliche Konsequenzen haben.
  • Fremdparker: Gerade in Städten wie Mannheim oder Ludwigshafen nutzen ortsfremde Autofahrer Tiefgaragen, um Parkgebühren zu sparen. Das schränkt die berechtigten Nutzer erheblich ein.
  • Pannen oder Unfälle: Fahrzeuge, die wegen eines technischen Defekts oder Unfalls nicht mehr fahrbereit sind, müssen abgeschleppt werden, damit der Betrieb der Tiefgarage weiterläuft.

Folgen für Falschparker und Sicherheitsaspekte

Für rechtmäßige Stellplatznutzer sind Falschparker nicht nur ärgerlich, sondern können ernsthafte Probleme verursachen. Wer unberechtigt parkt, muss mit Konsequenzen rechnen – neben dem Abschleppen des Fahrzeugs auch mit möglichen Vertragsstrafen und zivilrechtlichen Ansprüchen des Stellplatzinhabers.

Unerlaubtes Parken und gefährliche Blockierungen

Unberechtigtes Parken betrifft nicht nur die unzulässige Nutzung eines Stellplatzes. Häufig werden auch wichtige Verkehrsflächen blockiert. Besonders kritisch ist das bei Zufahrtswegen, Durchfahrten oder Rettungswegen, weil es im Ernstfall Menschenleben gefährdet. Typische Beispiele:

  • zugeparkte Feuerwehrzufahrten
  • versperrte Notausgänge
  • behinderte Zufahrten für Müllentsorgung oder Lieferdienste

Sicherheitsaspekte und Brandschutz

Tiefgaragen unterliegen klaren Vorgaben zu Sicherheit und Brandschutz. Falsch abgestellte Fahrzeuge können zum Beispiel den Zugang zu Feuerlöschern blockieren oder die Funktion von Brandschutztüren einschränken – mit gravierenden Folgen im Brandfall. Was beachtet werden muss:

  • Flucht- und Rettungswege stets freihalten
  • Brandschutzeinrichtungen jederzeit zugänglich halten
  • Vorgaben zu maximalen Fahrzeugmaßen (Höhe und Breite) einhalten

Herausforderungen beim Abschleppen aus der Tiefgarage

Das Abschleppen aus einer Tiefgarage stellt den Abschleppdienst vor besondere Aufgaben. Jede Garage bringt eigene Gegebenheiten mit, weshalb wir vorab einige Informationen benötigen, um das passende Fahrzeug und die richtige Ausrüstung einzusetzen:

Was wir wissen müssenWarum es wichtig ist
EinfahrtshöheEin klassischer Abschleppwagen passt in die meisten Tiefgaragen nicht. Wir müssen wissen, ob unser Fahrzeug einfahren kann oder ob Spezialtechnik nötig ist.
Standort des FahrzeugsDie Parkebene und die Position innerhalb der Garage entscheiden darüber, wie das Fahrzeug bewegt wird – gerade wenn Rampen zwischen den Ebenen zu überwinden sind.
Zustand des FahrzeugsLässt sich das Fahrzeug lenken und rollen? Ist es blockiert, weil das Lenkradschloss eingerastet ist oder die Parksperre eines Automatikgetriebes greift?
PlatzverhältnisseSteht das Auto eng zwischen anderen, nahe an einer Wand oder Säule, mit begrenztem Zugang von vorn oder hinten?
BesitzverhältnisseHandelt es sich um Ihr eigenes Fahrzeug mit Panne oder um ein fremdes, widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug? Davon hängen Auftrag, Dokumentation und Abrechnung ab.

Mit diesen Angaben können wir die Lage richtig einschätzen und den Einsatz zügig, professionell und ohne Schäden durchführen – etwa mit Rangierhilfen, mit denen sich ein Fahrzeug auch auf engstem Raum bewegen lässt, bevor es vor der Garage auf das Plateau kommt.

Rechtliche Grundlagen

Falschparker auf privaten Stellplätzen, insbesondere in Tiefgaragen, sind nicht nur ein Ärgernis, sondern eine Besitzstörung. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt eindeutig, wie in solchen Fällen vorzugehen ist:

  • § 858 BGB – Verbotene Eigenmacht: Unbefugtes Parken auf fremdem Grund gilt als Eingriff in den Besitz.
  • § 859 BGB – Selbsthilfe des Besitzers: Der rechtmäßige Besitzer darf die Störung selbst beseitigen – also das Fahrzeug abschleppen lassen.
  • § 862 BGB – Anspruch wegen Besitzstörung: Der Besitzer kann verlangen, dass die Störung beseitigt und künftig unterlassen wird.

Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis bestätigt: Wer unberechtigt auf einem Privatparkplatz parkt, muss die Kosten des Abschleppens tragen (BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08). Der Abschleppdienst darf das Fahrzeug zudem bis zur Zahlung der Kosten zurückbehalten (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 – V ZR 30/11).

Wer darf ein Fahrzeug abschleppen lassen?

Das Abschleppen darf grundsätzlich der Eigentümer oder der berechtigte Nutzer des Stellplatzes veranlassen – also:

  • Eigentümer der Immobilie oder Tiefgarage
  • Mieter mit vertraglich gesichertem Nutzungsrecht
  • Hausverwaltungen, die im Auftrag des Eigentümers handeln

Tipp: Mieter sollten vor dem Abschleppen Rücksprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung halten. Viele Verwaltungen haben ohnehin einen festen Abschleppdienst beauftragt.

Eigentum, Besitz und Hausrecht

Der Eigentümer eines Grundstücks hat das Hausrecht und bestimmt, wer das Grundstück nutzen darf. Unbefugtes Parken verletzt dieses Recht. Bei wiederholten Verstößen kann eine Unterlassungserklärung eingefordert oder der Rechtsweg beschritten werden.

Strafrechtliche Aspekte

In manchen Fällen kann unberechtigtes Parken auch strafrechtlich relevant werden:

  • § 123 StGB – Hausfriedensbruch: kommt in Betracht, wenn jemand unbefugt in einen abgeschlossenen Bereich eindringt, etwa durch eine Schranke oder ein Tor.
  • § 240 StGB – Nötigung: betrifft vor allem das Zuparken eines Fahrzeugs. Wer den Falschparker „einsperrt“, macht sich selbst strafbar. Auch ein rechtswidriges Abschleppen kann unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden.

Strafanzeigen oder rechtliche Schritte sollten immer erst nach juristischer Beratung erfolgen.

Kosten und Zahlungsmodalitäten

Das Abschleppen aus Tiefgaragen ist technisch aufwendiger als auf offener Straße – entsprechend können auch die Kosten höher ausfallen:

  • Übliche Abschleppkosten: je nach Aufwand etwa 250 bis 500 Euro
  • Mögliche Zusatzkosten: Nachtzuschläge, Stand- und Verwaltungskosten

Wir von der Höhl Gruppe garantieren transparente Abläufe und faire Preise. Rufen Sie uns an – wir geben Ihnen gern eine unverbindliche Kostenschätzung.

Akzeptierte Zahlungsmethoden

Die gängigen Zahlungsarten bei unseren Einsätzen sind Barzahlung, EC- und Kreditkarte sowie in Einzelfällen Überweisung. Selbstverständlich erhalten Sie stets eine ordentliche Quittung.

Wer trägt die Kosten fürs Abschleppen?

Im Grundsatz gilt: Der Falschparker muss die Abschleppkosten übernehmen. Bei vielen Anbietern müssen Sie als Auftraggeber die Kosten jedoch zunächst selbst auslegen und sich später vom Halter des falsch abgestellten Fahrzeugs zurückholen. Verweigert dieser die Zahlung, kann ein zivilrechtliches Verfahren notwendig werden.

Gut zu wissen – so läuft es bei der Höhl Gruppe: Bei uns müssen Sie die Kosten in den meisten Fällen nicht vorstrecken. Es genügt eine Abtretungserklärung, mit der Sie uns ermächtigen, die Kosten direkt beim Fahrzeughalter oder -führer geltend zu machen. Wir dokumentieren den Verstoß mit Fotos, informieren die Polizei über den Abschleppvorgang und tragen auch das Risiko einer Leerfahrt, falls der Falschparker vor unserem Eintreffen wegfährt. Für Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Speyer und Weinheim erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 0621 844700. Alle Details zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite Falschparker abschleppen lassen.

Darf ich ein fremdes Fahrzeug selbst versetzen?

Nein. Das eigenmächtige Abschleppen oder Umsetzen eines fremden Fahrzeugs ist nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – etwa wegen Sachbeschädigung. Ebenso verboten ist es, den Falschparker zuzuparken; das kann als Nötigung gewertet werden. Beauftragen Sie stattdessen einen Abschleppdienst.

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt – was jetzt?

Auch die andere Seite kommt vor: Ihr Fahrzeug wurde aus einer Tiefgarage abgeschleppt, und Sie halten das für unrechtmäßig. So gehen Sie vor:

Klärung des Sachverhalts

Nehmen Sie zunächst Kontakt mit dem Abschleppdienst auf. Erkundigen Sie sich, wo Ihr Fahrzeug abgestellt wurde und wer den Abschleppauftrag erteilt hat. Lassen Sie sich den genauen Grund für das Abschleppen nennen und fragen Sie nach der rechtlichen Grundlage. Bestehen Sie auf Einsicht in den schriftlichen Abschleppauftrag. Bei der Höhl Gruppe liegt zu jedem Einsatz eine Foto-Dokumentation vor, die wir Ihnen zeigen.

Sicherung von Beweisen

Halten Sie den Sachverhalt sorgfältig fest. Fotografieren Sie den Ort, an dem Ihr Fahrzeug stand, einschließlich aller relevanten Beschilderungen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Ablauf des Geschehens und benennen Sie gegebenenfalls Zeugen. Diese Informationen können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung entscheidend sein.

Juristische Unterstützung und mögliche Schritte

Wenn die Sachlage unklar ist oder hohe Kosten auf Sie zukommen, ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Dieser kann prüfen, ob ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht. Besteht der Verdacht auf rechtswidriges Handeln – etwa Nötigung oder Betrug –, kann zusätzlich eine Strafanzeige in Betracht kommen.

Einbindung der Polizei

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ist die Polizei in der Regel nicht zuständig. Geht es jedoch um strafrechtlich relevante Vorgänge wie Nötigung, kann die Polizei eingeschaltet werden. Sie nimmt eine Anzeige auf oder vermittelt zwischen den Beteiligten. Übrigens: Auf öffentlichen Straßen und Plätzen darf ausschließlich die Polizei oder das Ordnungsamt das Abschleppen anordnen – private Auftraggeber nur auf Privatgrund.

Tipps zur Vermeidung von Abschleppmaßnahmen

Niemand möchte, dass das eigene Fahrzeug abgeschleppt wird oder selbst einen Abschleppvorgang anstoßen müssen. Mit ein paar einfachen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich viel Ärger vermeiden.

Zunächst ist es entscheidend, richtig zu parken. Stellen Sie sicher, dass Sie immer auf Ihrem zugewiesenen Stellplatz stehen und die Hausordnung einhalten – auch, wenn Sie nur kurz weg sind. Der regelmäßige Austausch mit der Hausverwaltung hilft, Probleme früh zu erkennen und zu lösen. Melden Sie unbefugte Parkvorgänge oder Defekte umgehend und halten Sie die Kommunikation schriftlich fest.

Hilfreich sind außerdem eine klare Kennzeichnung und Hinweisschilder am Stellplatz. Ein Schild, das auf das kostenpflichtige Abschleppen hinweist, schreckt viele Fremdparker ab und erleichtert später die Durchsetzung der Kosten. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kontaktinformationen für die Hausverwaltung hinterlegt sind, falls es zu Problemen kommt. Bedenken Sie jedoch, dass solche Maßnahmen keinen vollständigen rechtlichen Schutz bieten.

Darüber hinaus können technische Lösungen wie Parkbügel oder Schranken sinnvoll sein, ebenso die Installation von Überwachungskameras – hier sind allerdings die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Regelmäßige Kontrollen des Stellplatzes und schnelles Handeln bei Problemen ergänzen die Prävention.

Hinweis: Dieser Artikel behandelt rechtliche Fragestellungen allgemeiner Art und dient ausschließlich der Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Bei konkreten rechtlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Quellen: § 858 BGB (Verbotene Eigenmacht), § 859 BGB (Selbsthilfe des Besitzers), § 862 BGB (Anspruch wegen Besitzstörung), § 123 StGB (Hausfriedensbruch), § 240 StGB (Nötigung); BGH, Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 – V ZR 30/11.

Fremdes Auto auf Ihrem Stellplatz?

Rufen Sie uns an. Wir dokumentieren, informieren die Polizei und holen das Fahrzeug – ohne Vorkasse und ohne Kostenrisiko für Sie.

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