
Autounfall – was tun? Die wichtigsten Schritte nach einem Unfall
Ein Unfall kommt immer überraschend. Wer die Reihenfolge kennt – absichern, helfen, melden, dokumentieren –, handelt auch unter Schock richtig. Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Minuten und die Tage danach.
Inhalt
Ein Autounfall ist ein überraschender Moment, der zunächst einen Schock auslöst. Gerade dann ist es entscheidend, ruhig und überlegt zu handeln. Das richtige Vorgehen nach einem Unfall kann Leben retten und spart später viel Ärger mit Versicherung und Behörden. Was also ist zu tun? Der erste Schritt lautet: Bewahren Sie Ruhe. Atmen Sie tief durch. Anschließend gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Unfallstelle absichern – Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck.
- Erste Hilfe organisieren – bei Verletzten die 112 anrufen.
- Unfall melden – Versicherung, Abschleppdienst und gegebenenfalls die Polizei informieren.
- Unfall dokumentieren – am besten mit dem Europäischen Unfallbericht.
Wer sich im Vorfeld über diese Schritte informiert, reagiert im Notfall schnell und sicher. So stellen Sie sicher, dass Sie und alle anderen Beteiligten die bestmögliche Unterstützung erhalten – und dass Sie so schnell wie möglich wieder sicher unterwegs sind.
1. Unfallstelle absichern
Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, halten Sie sofort an. Auf der Autobahn fahren Sie, wenn möglich, auf den Standstreifen. Sichern Sie die Unfallstelle ab, um weitere Gefahren zu vermeiden:
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein – bei Dunkelheit zusätzlich das Abblendlicht.
- Ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. In Deutschland ist es Pflicht, in jedem Pkw eine Warnweste mitzuführen.
- Handelt es sich um einen Bagatellschaden, räumen Sie die Fahrbahn und stellen die Fahrzeuge an den Rand.
- Andernfalls stellen Sie das Warndreieck auf. Achten Sie dabei unbedingt auf den fließenden Verkehr und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.
Warndreieck richtig aufstellen
Stellen Sie das Warndreieck gut sichtbar auf und gehen Sie dabei dem Verkehr entgegen. Bleiben Sie neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand. Der Abstand zur Unfallstelle hängt von den örtlichen Bedingungen und den Sichtverhältnissen ab: Liegt der Unfallort hinter einer Kurve oder einer Kuppe, stellen Sie das Warndreieck davor auf, damit herannahende Fahrer rechtzeitig gewarnt werden. Ansonsten gelten diese Richtwerte:
| Straßentyp | Abstand zur Unfallstelle |
|---|---|
| Innerorts | etwa 50 m |
| Landstraße | etwa 100 m |
| Autobahn | mindestens 150 m, besser 200 m und mehr |
Bei einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahn suchen Sie sofort Schutz hinter der Leitplanke und bleiben dort. Steht Ihr Fahrzeug auf der linken Spur, betreten Sie niemals die Fahrbahn. Rufen Sie umgehend die Polizei. Verzichten Sie in diesem Fall darauf, das Warndreieck aus dem Kofferraum zu holen. Warnen Sie herannahende Fahrzeuge stattdessen aus sicherer Entfernung, etwa vom Grünstreifen aus. Was auf der Autobahn sonst gilt, lesen Sie in unserem Ratgeber Abschleppen auf der Autobahn.
2. Notruf absetzen und Erste Hilfe leisten
Wurde bei einem Autounfall jemand verletzt, rufen Sie sofort den Notruf unter der Nummer 112 an. Je schneller professionelle Hilfe eintrifft, desto besser. Danach leisten Sie Erste Hilfe.
So verhalten Sie sich richtig bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden:
- Bringen Sie Verletzte aus der Gefahrenzone, wenn das sicher möglich ist.
- Wählen Sie die Notrufnummer 112.
- Beschreiben Sie den Zustand der Verletzten so knapp und präzise wie möglich.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Rettungsdienstes.
- Leisten Sie Erste Hilfe. Niemand erwartet, dass Sie wie ein Arzt handeln – helfen Sie, so gut Sie können. Wichtig: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.
Bei leichten Verletzungen ist es nicht immer notwendig, den Rettungsdienst zu alarmieren. Seien Sie jedoch vorsichtig: Schwere Verletzungen sind nicht immer sofort erkennbar, etwa nach einem Aufprall mit Schleudertrauma oder inneren Verletzungen. Im Zweifelsfall setzen Sie lieber den Notruf ab.
3. Unfallmeldung bei der Polizei
Die Polizei muss nicht bei jedem kleinen Blechschaden anrücken. Verständigen Sie sie aber immer in folgenden Fällen:
- wenn Sie die Unfallstelle nicht selbst absichern können,
- wenn Personen verletzt wurden,
- bei größeren Sachschäden,
- wenn die Schuldfrage strittig ist oder der Unfallgegner sich entfernt hat.
Welche Notrufnummer ist die richtige – 112 oder 110?
Die Nummer 112 gilt europaweit. Ein Anruf reicht aus, um Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei zu alarmieren. Die Polizei-Notrufnummer 110 wählen Sie, wenn Sie eine Straftat melden müssen – zum Beispiel Fahrerflucht oder den Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch bei strittigen Schuldfragen hilft die Polizei weiter und nimmt den Unfall auf.
Wichtige Angaben bei der Unfallmeldung
Bei einem Anruf nach einem Unfall brauchen Polizei oder Rettungsdienst mindestens diese Informationen:
- Wo ist der Unfall passiert? Nennen Sie Straßennamen, Hausnummern, markante Wegpunkte oder auf Landstraßen die nächstgelegene Ortschaft. Auf der Autobahn nennen Sie Autobahnnummer, letzte Anschlussstelle und Fahrtrichtung – zum Beispiel „A6 Richtung Heilbronn, kurz nach dem Kreuz Mannheim“. Auch GPS-Daten von Handy oder Navi helfen.
- Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und eine Telefonnummer für Rückfragen.
- Was ist passiert? Beschreiben Sie den Unfall knapp und präzise, etwa „Verkehrsunfall mit zwei Pkw“ oder „Radfahrer angefahren“. Weisen Sie auf Gefahren hin, etwa blockierte Fahrbahnen oder austretende Flüssigkeiten.
- Wie viele Verletzte gibt es, und welche Verletzungen?
- Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie das Gespräch erst, wenn die Leitstelle keine weiteren Informationen braucht und Ihnen alle Anweisungen gegeben hat.
Tipp: An Autobahnen stehen etwa alle zwei Kilometer Notrufsäulen, die Ihren Standort automatisch an die Leitstelle übermitteln. Kleine Pfeile auf den Leitpfosten zeigen die Richtung zur nächsten Säule.
4. Unfallhergang und Schaden dokumentieren
Nach einem Autounfall ist es wichtig, alle relevanten Informationen festzuhalten, die später für die Versicherung benötigt werden:
- die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge,
- Namen und Kontaktdaten der Unfallbeteiligten und der Zeugen,
- Versicherungsgesellschaft und Versicherungsschein-Nummer der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners,
- Schäden an Fahrzeugen oder anderen Gegenständen,
- Fotos und eine Skizze des Unfallorts – mit den Positionen und Fahrtrichtungen der Fahrzeuge, dem Straßenverlauf, Verkehrsschildern, Bremsspuren, den Standorten der Zeugen und festen Bezugspunkten wie Bäumen oder Laternen,
- Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls.
Tipp: Verwenden Sie den Europäischen Unfallbericht, um alle wichtigen Informationen für Versicherungen und Behörden strukturiert zu dokumentieren. Das Formular gibt es kostenlos bei Versicherern und Automobilclubs. Legen Sie ein oder zwei Exemplare und einen Stift ins Handschuhfach – im Ernstfall müssen Sie dann nicht überlegen, was Sie notieren sollen.
Tipp der Höhl Gruppe: Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, rufen Sie unsere Einsatzzentrale in Mannheim unter 0621 844700. Sie ist rund um die Uhr besetzt. Unsere Fahrer sichern die Unfallstelle zusätzlich ab, verladen Ihr Fahrzeug fachgerecht und bringen es in eine Werkstatt Ihrer Wahl – oder direkt in unsere Kfz-Meisterwerkstatt. Das gilt für Mannheim, Ludwigshafen, Speyer, Weinheim, Heidelberg und die Autobahnen der Region, mit oder ohne ADAC-Mitgliedschaft.
5. Unfall der Versicherung melden
Damit Versicherungen nach einem Unfall die Schäden übernehmen, erwarten sie ein bestimmtes Vorgehen. Dazu gehören:
- Sorgfältige und vollständige Angaben im Unfallbericht. Deshalb ist es so wichtig, den Unfall direkt vor Ort detailliert zu dokumentieren.
- Schnelle Unfallmeldung – in der Regel spätestens innerhalb einer Woche.
- Kein Schuldanerkenntnis, auch nicht gegenüber der Polizei. Lassen Sie Ihre Versicherung den Unfallhergang neutral prüfen. Sie klärt, welche Ansprüche und Pflichten sich daraus ergeben – besonders bei größeren Schäden oder Personenschäden. Es kann auch sinnvoll sein, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
- Reparaturen nur nach Rücksprache mit der Versicherung. Andernfalls übernimmt sie möglicherweise nicht alle Kosten. Prüfen Sie außerdem, ob in Ihrer Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart ist.
Welche Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat:
- Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn Sie den Schaden des Unfallgegners (mit-)verursacht haben – auch bei unklarer Schuldfrage.
- Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt, melden Sie den Schaden der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Tipp: Mit dem amtlichen Kennzeichen erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer 0800 2502600, bei welcher Gesellschaft der Unfallgegner versichert ist.
6. Weitere Schritte: Abschleppen, Gutachten, Werkstatt
Nachdem Sie alle wichtigen Schritte am Unfallort erledigt haben, bleibt noch eines zu tun: das beschädigte Fahrzeug bergen und reparieren lassen. Achten Sie dabei auf:
- einen Abschleppdienst mit erfahrenem Personal und einem modernen Fuhrpark, der auf alle Fahrzeugtypen und Situationen vorbereitet ist,
- ein unabhängiges Schadensgutachten, um sich vor überhöhten Reparaturkosten und Streit über die Schadenshöhe zu schützen,
- eine seriöse Kfz-Werkstatt, die sich mit Ihrer Automarke auskennt und kundenfreundlichen Service bietet, etwa einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
Mit oder ohne ADAC-Mitgliedschaft steht Ihnen die Höhl Gruppe jederzeit mit ihrem Abschleppdienst zur Seite. Unsere Pannenhelfer sind im Rhein-Neckar-Raum und der Vorderpfalz in kürzester Zeit bei Ihnen. Seit 1968 im Einsatz und seit 2014 Mobilitätspartner des ADAC, haben wir einen sicheren und bewährten Ablauf für das Abschleppen von Fahrzeugen etabliert – wie dieser genau aussieht, lesen Sie im Ratgeber Abschleppdienst im Einsatz. Für die Reparatur steht Ihnen unsere freie Kfz-Meisterwerkstatt in Mannheim offen, die alle Marken betreut und auf Wunsch einen Kostenvoranschlag erstellt. Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit, aber angeschlagen, hilft oft schon unsere Pannenhilfe vor Ort weiter. Fragen dazu beantwortet unser Team gern über das Kontaktformular oder telefonisch.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Haftung wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
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